Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Fortbildungsveranstaltung entschieden haben und sich anmelden wollen.

 

Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie den Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen zu.

 

Drucken Sie dafür den Link Anmeldung aus und schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an das IVT, Institut für Integrative Verhaltenstherapie, Osterkamp 58, 22043 Hamburg. Vielen Dank.

 

Für die Anmeldung zum Symposium 2011 klicken Sie bitte auf folgenden Link "Anmeldung zum Symposium 2011" .

Drucken Sie die Anmeldung aus und schicken Sie sie ausgefüllt an das IVT, Institut für Integrative Verhaltenstherapie, Osterkamp 58, 22043 Hamburg.

 

Teilnahme und Rücktrittsbedingungen

 

Anmeldung und Reservierung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Zah­lungs­­ein­gän­ge berücksichtigt (10% der Kurskosten, EUR 50,‑ bei Kurs­kosten unter EUR 500,-). Sollte der Kurs bereits belegt sein, werden Sie be­nachrichtigt, um zu entscheiden, ob Sie sich auf die War­te­­liste setzen lassen oder Ihre Anzah­lung zurück bekommen möchten. Wird Ihr Scheck eingezogen bzw. Ihre Ein­zahlung nicht zurück überwie­sen, können Sie auch ohne weitere Benach­rich­tigung von fester Reservie­rung ausgehen. Etwa vier Wo­chen vor Ver­an­staltungsbeginn senden wir Ihnen Ihre endgültige Reser­vie­rungs­bestätigung mit ge­nauen Termin‑ und Ortsangaben zu.

 

Kursgebühren

Der Rest­betrag der Kursgekosten (90% der Kosten) muss mindestens acht Wochen vor Kursbeginn auf dem In­stituts­kon­to oder per Verrech­nungs­scheck eingegangen sein. Erfolgt die An­zahlung und/ oder Restzah­lung der Ge­büh­ren nicht termingerecht, kann die Reservie­rungs­zusage seitens des IVT annulliert werden. Die Höhe der Kursgebühr wird garantiert, solange die erforderliche Teilneh­mer­min­destzahl ihre Beiträge entrichtet.

 

 

Kündigung

Sind Sie an der Teilnahme verhindert, ist schriftliche Absage durch eingeschrie­benen Brief möglich. Bei Absage bis acht Wochen vor Kursbeginn fällt lediglich eine pau­scha­le  Bearbeitungsgebühr von 10% der Kurskosten, min­destens je­doch EUR 50,- pro Kurs an. Bei späteren Absagen entstehen Ihnen nur dann keine weiteren Kos­ten, wenn Sie einen geeignete/n Ersatzteil­nehmer/in stellen, die/der Ihren Platz über­nimmt und die volle Kurs­ge­bühr zahlt. In allen anderen Fällen wird die dann zu zah­len­de volle Kursgebühr nicht erstattet, da bereits verbindliche Honorare mit dem/r Lehr­thera­peu­ten/in oder Super­vi­sor/in auf­grund der gemeldeten Teilnehmer­zahl verein­bart sind. Versäumte oder nicht wahrgenommene Ausbil­dungs­ze­i­t ‑aus welchem Grunde auch im­mer‑ wird nicht erstattet. Bei Kündigung der Veranstaltung durch das IVT erhalten Sie bei Kündigung vor Kursbeginn die gesamte gezahlte Kursge­bühr, nach Kurs­beginn die anteiligen Gebühren erstattet.

 

Eine Künd­i­gung der Veransta­l­tung durch das IVT nach Kurs­beginn kann nur aus wich­ti­gem Grund erfolgen, z.B. Verhinde­rung, Tod des/der Ausbil­ders/in, resp. Supervi­sors/in, ohne dass ein gleichwertiger Ersatz zu gleichem Be­dingungen gefunden wird, oder wenn die zahlen­de Min­dest­teilnehmerzahl nicht/ nicht mehr erreicht wird.


 

Gerichtsstand

Hamburg (falls nicht gesetzlich geregelt)

 

 

 

 

 

 

 

Ausbilder/Supervisoren/Termine

Es besteht kein Anspruch auf eine/n bestimm­te/n Kurslei­ter/in. Ist ein/e angekündigter Aus­bilder/in oder Supervisor/in verhindert, bemüht sich das IVT um einen Ersatztermin oder quali­fi­zierte Vertretung. Werden we­der Ersatztermin noch Vertretung gefunden, werden die Gebühren anteilig erstattet. Werden vereinbarte Termine vom IVT geändert, sollen neue Termine mindestens 1 Monat vorab bekannt gegeben wer­den. Scha­densersatz‑ oder Kündigungsanspruch entsteht dadurch nicht.

 


Unterkunft, Verpflegung, KursräumeVerpflegung und ggf. Unterkunft besorgen die Teil­neh­menden selbst und zu eigenen Lasten. Die Kursräume werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder wer­den, so soll die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt bleiben. Die ungültige Bestimmung soll durch eine gültige ersetzt wer­den, die in­haltlich der ungültigen am nächsten kommt.