Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Fortbildungsveranstaltung entschieden haben und sich anmelden wollen.
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie den Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen zu.
Drucken Sie dafür den Link Anmeldungaus und schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an das IVT, Institut für Integrative Verhaltenstherapie, Osterkamp 58, 22043 Hamburg. Vielen Dank.
Teilnahme und Rücktrittsbedingungen
Anmeldung und Reservierung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Zahlungseingänge berücksichtigt (10% der Kurskosten, EUR 50,‑ bei Kurskosten unter EUR 500,-). Sollte der Kurs bereits belegt sein, werden Sie benachrichtigt, um zu entscheiden, ob Sie sich auf die Warteliste setzen lassen oder Ihre Anzahlung zurück bekommen möchten. Wird Ihr Scheck eingezogen bzw. Ihre Einzahlung nicht zurück überwiesen, können Sie auch ohne weitere Benachrichtigung von fester Reservierung ausgehen. Etwa vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn senden wir Ihnen Ihre endgültige Reservierungsbestätigung mit genauen Termin‑ und Ortsangaben zu.
Kursgebühren
Der Restbetrag der Kursgekosten (90% der Kosten) muss mindestens acht Wochen vor Kursbeginn auf dem Institutskonto oder per Verrechnungsscheck eingegangen sein. Erfolgt die Anzahlung und/ oder Restzahlung der Gebühren nicht termingerecht, kann die Reservierungszusage seitens des IVT annulliert werden. Die Höhe der Kursgebühr wird garantiert, solange die erforderliche Teilnehmermindestzahl ihre Beiträge entrichtet.
Kündigung
Sind Sie an der Teilnahme verhindert, ist schriftliche Absage durch eingeschriebenen Brief möglich. Bei Absage bis acht Wochen vor Kursbeginn fällt lediglich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10% der Kurskosten, mindestens jedoch EUR 50,- pro Kurs an. Bei späteren Absagen entstehen Ihnen nur dann keine weiteren Kosten, wenn Sie einen geeignete/n Ersatzteilnehmer/in stellen, die/der Ihren Platz übernimmt und die volle Kursgebühr zahlt. In allen anderen Fällen wird die dann zu zahlende volle Kursgebühr nicht erstattet, da bereits verbindliche Honorare mit dem/r Lehrtherapeuten/in oder Supervisor/in aufgrund der gemeldeten Teilnehmerzahl vereinbart sind. Versäumte oder nicht wahrgenommene Ausbildungszeit ‑aus welchem Grunde auch immer‑ wird nicht erstattet. Bei Kündigung der Veranstaltung durch das IVT erhalten Sie bei Kündigung vor Kursbeginn die gesamte gezahlte Kursgebühr, nach Kursbeginn die anteiligen Gebühren erstattet.
Eine Kündigung der Veranstaltung durch das IVT nach Kursbeginn kann nur aus wichtigem Grund erfolgen, z.B. Verhinderung, Tod des/der Ausbilders/in, resp. Supervisors/in, ohne dass ein gleichwertiger Ersatz zu gleichem Bedingungen gefunden wird, oder wenn die zahlende Mindestteilnehmerzahl nicht/ nicht mehr erreicht wird.
Gerichtsstand
Hamburg (falls nicht gesetzlich geregelt)
Ausbilder/Supervisoren/Termine
Es besteht kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Kursleiter/in. Ist ein/e angekündigter Ausbilder/in oder Supervisor/in verhindert, bemüht sich das IVT um einen Ersatztermin oder qualifizierte Vertretung. Werden weder Ersatztermin noch Vertretung gefunden, werden die Gebühren anteilig erstattet. Werden vereinbarte Termine vom IVT geändert, sollen neue Termine mindestens 1 Monat vorab bekannt gegeben werden. Schadensersatz‑ oder Kündigungsanspruch entsteht dadurch nicht.
Unterkunft, Verpflegung, KursräumeVerpflegung und ggf. Unterkunft besorgen die Teilnehmenden selbst und zu eigenen Lasten. Die Kursräume werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt bleiben. Die ungültige Bestimmung soll durch eine gültige ersetzt werden, die inhaltlich der ungültigen am nächsten kommt.